Kurzantwort: Bevor du einen Teich in Günzburg planst, prüfe zuerst die konkrete Grundstückslage in den amtlichen Hochwasser- und Starkregenkarten, kläre mögliche Wasserrechts- und Bebauungsplanfragen und kläre, wohin Regen- und Überlaufwasser abfließen kann. Das ist hier keine Formalität: Die Stadt dokumentierte beim Hochwasser im Juni 2024 Überschwemmungen nach steigenden Pegeln von Donau, Günz und Butzengünz. Daraus folgt jedoch nicht, dass jedes Grundstück in Günzburg gefährdet ist – entscheidend ist die Adresse und der geplante Eingriff.

Günzburg ist nicht gleich Günzburg: am Grundstück anfangen

„Gartenbau Teich Günzburg“ klingt nach einer Ortsfrage, die sich mit einer pauschalen Checkliste beantworten ließe. Bei Wasser im Garten ist die Adresse aber wichtiger als der Ortsname. Ein Grundstück kann weit von einem Gewässer liegen und dennoch bei Starkregen Wasser sammeln; ein anderes liegt nahe an einem Fluss, aber außerhalb der ausgewiesenen Gefahrenfläche. Auch hoher Grundwasserstand und Rückstau aus dem Kanal sind eigene Themen. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) unterscheidet diese Gefahren ausdrücklich und bietet dafür eine Standortauskunft für Wassergefahren.

Der lokale Anlass für diese Prüfung ist konkret: Die Stadt Günzburg berichtete, dass im Juni 2024 Donau, Günz und Butzengünz in der Stadt stark anstiegen und Wasser an mehreren Stellen über die Ufer trat. Betroffen waren verschiedene Stadtbereiche; die Meldung ist kein Grundstückskataster und sagt nicht voraus, was bei einem künftigen Ereignis passiert. Sie zeigt aber, weshalb du die Karten für deinen Standort lesen solltest, statt dich allein auf eine allgemeine Aussage wie „hier gab es noch nie Wasser“ zu verlassen. (Stadt Günzburg: Hochwasser im Juni 2024)

Auch der Landkreis ist wasserreich: Das Landratsamt nennt Donau, Günz und Mindel sowie weitere Flüsse und Bäche, die zur Donau fließen. Für die Planung zählt deshalb nicht nur, ob du ein Gewässer vom Garten aus siehst. Ein kleiner Graben oder Bach in der Nähe kann eine andere fachliche Frage aufwerfen als ein vollständig künstlich angelegtes, vom natürlichen Gewässer getrenntes Becken. (Landkreis Günzburg: Wasser- und Bodenschutzrecht)

Die erste Ortsprüfung: Karten für die genaue Adresse

  1. Standortauskunft öffnen: Gib im LfU-Kartendienst die Adresse ein oder setze den Punkt auf die Karte. Die Auskunft kann Hinweise zu Hochwasser und Starkregen liefern. Das LfU erklärt dort auch, wie häufige, hundertjährliche und extreme Hochwasserflächen dargestellt werden.
  2. Hochwasserkarte passend zum Gewässer prüfen: Für Günzburg stellt das LfU eigene Karten für Donau und Günz bereit. Die Karten haben einen Bearbeitungsstand und bilden nur Gefahrenflächen ab, die von den jeweils benannten Risikogewässern ausgehen. Starkregen, hohe Grundwasserstände und Gefahren von anderen Gewässern sind darin nicht enthalten. Eine weiße Fläche ist daher keine Garantie für ein wasserfreies Grundstück. (LfU: Hochwassergefahrenkarten für Günzburg)
  3. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete separat beachten: Der Landkreis verweist auf Karten und Informationen zu vorläufig gesicherten und amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten. In solchen Bereichen gelten besondere gesetzliche Einschränkungen; was für dein konkretes Teichvorhaben zulässig ist, muss anhand der Lage und des Vorhabens beurteilt werden. (Landkreis Günzburg: Überschwemmungsgebiete)
  4. Vor Ort Wasserwege ansehen: Prüfe, wo Regen bei starkem Niederschlag tatsächlich hinläuft, ob Gelände zum Haus oder zu Nachbargrundstücken abfällt und ob es Hinweise auf frühere Vernässung gibt. Eine amtliche Karte ersetzt keine Bestandsaufnahme. Ebenso wenig beweist eine feuchte Stelle allein, dass ein Teich technisch unmöglich ist – sie ist ein Anlass für eine genauere Planung.

Diese Reihenfolge schafft keine Genehmigung und ersetzt keine Baugrunduntersuchung. Sie hilft, offene Fragen zu erkennen, bevor Lage, Größe und Bauweise festgelegt werden.

Wasserrecht in Bayern: klein und künstlich heißt nicht pauschal genehmigungsfrei

Für Günzburg gelten die bayerischen und bundesrechtlichen Vorschriften, nicht die baden-württembergischen. Das Landratsamt Günzburg erklärt: Für Einwirkungen auf ein Gewässer, die nicht nur von völlig untergeordneter Bedeutung sind, kann eine behördliche Gestattung erforderlich sein. Es nennt als Beispiele Wasserentnahme aus einem Bach, Aufstauen oder Einleiten sowie die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers. Zugleich führt es einen künstlichen Teich ohne Verbindung zu anderen Gewässern als Beispiel einer möglichen Ausnahme an. Daraus lässt sich aber keine allgemeine Freigabe für jeden Gartenteich ableiten. (Landratsamt Günzburg: Wasserrechtliche Gestattung)

Zusätzlich können Anlagen in oder nahe an größeren Gewässern sowie Arbeiten in einem Überschwemmungsgebiet gesonderte Prüfungen auslösen. Die amtlichen Hinweise nennen dafür unter anderem Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz und im Bayerischen Wassergesetz. Eine Baugenehmigung kann eine wasserrechtliche Prüfung im Einzelfall berühren, beseitigt aber nicht automatisch jede weitere wasserrechtliche Frage. Maßgeblich sind die genaue Lage, die Art des Gewässers und was gebaut, verändert, entnommen oder eingeleitet werden soll.

Für einen ersten Abgleich ist im Landkreis der Fachbereich Wasserrecht und Bodenschutz des Landratsamts Günzburg die passende Anlaufstelle. Die Behörde kann dir sagen, ob sie zuständig ist und welche Unterlagen benötigt werden; eine pauschale Vorabzusage zum eigenen Grundstück gibt es daraus nicht. Bei Fragen zum Bebauungsplan oder örtlichen Baurecht sollte zusätzlich die zuständige kommunale Stelle einbezogen werden. Zuständigkeiten und Verfahren hängen vom konkreten Vorhaben ab. Die allgemeine bayerische Zuständigkeitsbeschreibung steht auch im BayernPortal zur wasserrechtlichen Gestattung.

Regenwasser und Überlauf von Anfang an mitplanen

Im Landkreis Günzburg wird ausdrücklich empfohlen, Regenwasser – wo fachlich möglich – nicht schnell in den Kanal abzuleiten, sondern zu versickern oder sinnvoll zu nutzen. Der Landkreis weist gleichzeitig darauf hin, dass bei der Versickerung wichtige Schutzanforderungen einzuhalten sind, damit keine Schadstoffe ins Grundwasser gelangen. Das bedeutet nicht, dass jeder Teich Regenwasser aufnehmen oder über einen bestimmten Weg versickern darf. Wasserquelle, Bodenverhältnisse, Schutzgebiete und Entwässerung müssen zusammen betrachtet werden. (Landkreis Günzburg: Hinweise zu Regenwasser und Wasserschutzgebieten)

Für die Planung lohnt sich eine einfache Skizze: Dach- und Hofflächen, Gefälle, geplante Wasserfläche, Zulauf, möglicher Überlauf und empfindliche Bereiche wie Kellerabgänge. Kläre, ob der Teich lediglich Regen auffängt, mit Leitungswasser befüllt werden soll oder eine Verbindung zu einem natürlichen Gewässer hätte. Ein Bachzulauf, eine Entnahme aus einem Gewässer oder eine Einleitung ist rechtlich etwas anderes als ein abgeschlossenes Zierbecken. Auch die Frage, wohin überschüssiges Wasser bei Starkregen fließt, sollte nicht erst nach dem Bau beantwortet werden.

Der Landkreis veröffentlicht außerdem Informationen zu Wasserschutzgebieten samt Verordnungen und Karten. Prüfe die örtliche Karte und frage bei Unklarheit nach, bevor du Aushub, Versickerung oder Wasserzufuhr festlegst. Eine Schutzgebietsgrenze lässt sich nicht zuverlässig aus dem Ortsnamen oder aus einer Karte für ein anderes Gebiet ableiten.

Was eine belastbare Planung für den Garten umfasst

Erst wenn Standort und Rahmenbedingungen klarer sind, lohnt sich die gestalterische Planung: Welche Funktion soll das Wasser erfüllen – ruhiger Zierteich, naturnaher Lebensraum, Bachlauf oder ein anderes Wasserelement? Wie viel Platz bleibt für Randbepflanzung und Pflegezugang? Wo verlaufen Leitungen, und wo kann der Aushub zwischengelagert oder abgefahren werden? Wie wird der Rand so ausgebildet, dass Boden nicht dauerhaft ins Wasser eingetragen wird und das Wasser nicht unkontrolliert in benachbarte Flächen läuft?

Für einen naturnahen Teich empfiehlt der NABU eine sonnige bis helle Lage, verschiedene Flach- und Tiefwasserzonen sowie genügend Platz für die Uferpflanzen. Die passende Ausführung ist jedoch abhängig von gewünschter Nutzung und Standort. Die Empfehlung ist keine örtliche Bauvorgabe und lässt sich nicht ohne Weiteres auf Schwimmteiche oder technisch ausgestattete Becken übertragen. Bei Wasserflächen ist außerdem die Verkehrssicherung wichtig: Der NABU weist auf die Verantwortung der Eigentümer hin, den Teich nicht ungesichert frei zugänglich zu lassen. (NABU: Wasserparadiese im Garten)

Für ein Erstgespräch helfen Fotos aus mehreren Blickrichtungen, ein Lageplan mit Grundstücksgrenzen, bekannte Leitungspläne, ein grober Höhenverlauf und deine Antworten zu den Fragen nach Nutzung, Wasserquelle und Entwässerung. Fehlen Angaben zu Boden oder Grundwasser, sollte das als offene Planungsfrage stehen bleiben – nicht durch einen pauschalen Richtwert ersetzt werden.

Wenn du zunächst ein anderes Wasserelement vergleichst, findest du in den Ratgebern zu Bachläufen im Garten und Quellsteinen weitere Orientierung. Für Teichprojekte ist entscheidend, dass die Lösung zur Grundstückssituation passt; eine Ortsseite oder ein allgemeiner Ratgeber kann die Prüfung deines Grundstücks nicht ersetzen.

Häufige Fragen zu Teichplanung und Gartenbau in Günzburg

Was sollte man für einen Teich in Günzburg vorher prüfen?

Prüfe zuerst die genaue Adresse in der LfU-Standortauskunft und den passenden Hochwassergefahrenkarten, dann mögliche Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete, Bebauungsplanfragen, Wasserquelle, Boden und den Weg des Überlaufwassers. Für Wasserrechtsfragen fragst du den Fachbereich Wasserrecht und Bodenschutz beim Landratsamt Günzburg, der die Einzelfallzuständigkeit klärt.

Muss ein Gartenteich in Bayern genehmigt werden?

Das hängt vom Vorhaben ab. Ein kleiner, künstlicher und nicht mit natürlichen Gewässern verbundener Teich kann wasserwirtschaftlich untergeordnet sein; das Landratsamt Günzburg nennt ihn als mögliches Beispiel ohne Gestattung. Bei Gewässerentnahme, Zu- oder Ableitung, wesentlicher Gewässerveränderung, Gewässernähe oder einer Lage im Überschwemmungsgebiet können zusätzliche Anforderungen gelten. Lass die konkrete Situation vor dem Bau behördlich einordnen.

Wie finde ich heraus, ob mein Grundstück in Günzburg hochwassergefährdet ist?

Nutze die LfU-Standortauskunft für die konkrete Adresse und lies die Hochwasserkarte für das relevante Gewässer. Prüfe zusätzlich Starkregen und mögliche hohe Grundwasserstände: Die LfU-Karten für Donau und Günz decken diese Gefahren nicht vollständig ab. Fehlen Kartendaten, ist das laut LfU kein Beleg dafür, dass Hochwasser ausgeschlossen ist.

Kann ich Regenwasser in den Teich leiten oder den Überlauf versickern lassen?

Nicht automatisch. Der Landkreis empfiehlt Regenwasserversickerung, wo sie möglich und fachgerecht ist, weist aber auf den Schutz des Grundwassers hin. Ob Zulauf, Überlauf oder Versickerung auf deinem Grundstück geeignet und zulässig sind, hängt unter anderem von Standort, Boden und Schutzgebietsregeln ab. Kläre das vor der Ausführung mit den zuständigen Stellen.

Quellen